Barrierefreiheit als sog. Kleinstunternehmen
Wir zählen als Kleinstunternehmen i.S.v. § 2 I Nr. 17 BSFG als Ausnahmeregelung, da wir unter 10 Mitarbeiter beschäftigen und unser Jahresumsatz/ Jahresbilanzsumme keine 2 Mio erreicht. Dennoch möchten wir bereits jetzt einen möglichst barrierefreien Zugang zu unserer Website ermöglichen und das BSFG umsetzen.
Erklärung zur Barrierefreiheit für T&K Autoglas/ Kfz Technik
(Meisterbetrieb)
Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.autoglasprofi-halle.de/ veröffentlichte Website von T&K Autoglas/ Kfz Technik
(Meisterbetrieb).
Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Wir bieten Dienstleistungen im Bereich Autoverglasung und Kfz-Werkstatt an.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level A, AA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 28.06.2025 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).
Unsere Website hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: vollständig konform: der gesamte Inhalt ist konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website/in unserer App zur Verfügung. Jedoch zählen wir als Kleinstunternehmen i.S.v. § 2 I Nr. 17 BSFG unter die Ausnahmeregelung, da wir unter 10 Mitarbeiter beschäftigen und unser Jahresumsatz/ Jahresbilanzsumme keine 2 Mio erreicht. Dennoch möchten wir bereits jetzt einen möglichst barrierefreien Zugang zu unserer Website ermöglichen. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar, insbesondere haben wir ein Werkzeug-Tool zur Barrierefreiheit installiert, welches zahlreiche optische Einstellungen bietet. Trotz sorgfältiger Bemühungen und Prüfungen kann es sein, dass noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind.
Es gibt ggf. noch wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Insbesondere bei den nachstehend aufgeführten Inhalten arbeiten wir mit Hochdruck daran evlt. noch bestehende Lücken zu beheben:
– eindeutige Alternativtexte für Bilder und Grafikfunktionen
– programmatisch ermittelbare Beschriftungen für alle Formularelemente
– nachvollziehbare Fokus-Reihenfolge und gut sichtbarer Tastaturfokus
– Bedienelementen: der zugängliche Name entspricht dem sichtbaren Namen
– Barrierefreiheit von PDF-Dokumente
Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website und sind bemüht, alle evtl. noch bestehenden Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Technologieabhängigkeit
Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: Edge, Mozilla Firefox, Chrome, Safari
Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von unserer Website geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.
Wir tun unser Bestes, um innerhalb von 48 Stunden auf Ihr Feedback zu antworten.
T&K Autoglas/ Kfz Technik
(Meisterbetrieb)
Sebastian Tavernaro
Tel.: 0345 – 68 65 737
Email: tkautoglas@gmail.com
Südstadtring 80
06128 Halle (Saale)
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Meldung und Hinweise zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.07.2025 mit Unterstützung des Medienkonzepte Generators zur Barrierefreiheit erstellt.